„Wir sind wer!“ – Bündnis fordert Verbesserungen bei Inklusion und Gleichstellung
Unter der Maxime „Wir sind wer!“ hat das Außerparlamentarische Bündnis die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bei einer öffentlichen Anhörung im Thüringer Landtag und Verbesserungen im Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG) gefordert. Hintergrund der Anhörung ist die Petition für „Inklusion und Gleichstellung – mit Wirkung!“, die 1.651 Mitzeichnungen erhalten hat. Die Petent:innen wollen mit ihrer Petition unter anderem Inklusion in allen Lebenslagen erreichen. Insbesondere drängen sie auf Barrierefreiheit in allen der Öffentlichkeit zugänglichen Gebäuden, auf „leichte Sprache“ bei Behörden sowie auf ein faires Miteinander auf „Augenhöhe“.
Karola Stange, Sprecherin für Soziales, Gleichstellung und Behindertenpolitik der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, unterstützt die Petition: „Ich bin dem Außerparlamentarischen Bündnis dankbar, dass es solch konkrete Forderungen formuliert hat. Zum Beispiel halte auch ich es für richtig, kommunale Eigenbetriebe und Privatunternehmen, die öffentliche Mittel erhalten, zur Einhaltung der Vorgaben aus dem Gleichstellungsgesetz zu verpflichten. Ebenso unterstütze ich die Forderung nach hauptamtlichen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Hier sind wir bereits auf einem guten Weg. Bis auf den Kyffhäuserkreis, das Weimarer Land und die Landkreise Sonneberg und Saalfeld-Rudolstadt haben bereits alle anderen Kreise einen hauptamtlichen Behindertenbeauftragten“, so Stange.
Anja Müller, Sprecherin für Verfassung, Demokratie und Petition, sieht darüber hinaus auch Verbesserungsbedarf in der Thüringer Landesverfassung: „Die Petent:innen haben Recht, wenn sie das völlig veraltete ‚Fürsorgeparadigma‘ in der Landesverfassung kritisieren. Um die Rechte und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu stärken, müssen wir Inklusion als Staatsziel in der Thüringer Verfassung verankern.”
Das Inklusions- und Gleichstellungsgesetz soll im Jahr 2023 in einem Evaluationsverfahren überprüft und beurteilt werden. Die Landesregierung hat die Zusage gegeben, auch die Forderungen und Anregungen der Petent:innen mit in das Bewertungsverfahren einfließen zu lassen. Im Jahr 2024 wird es dazu einen Bericht und bei Bedarf eine Überarbeitung des Gesetzes geben.