Viel Zustimmung für Demokratie-Gesetzentwurf

Mit Blick auf die heutige Anhörung im Innen-und Kommunalausschuss des Landtags zu ihrem Gesetzentwurf zum Ausbau der Demokratie auf Landesebene zeigen sich die Koalitionsfraktionen sehr zufrieden mit der breiten Unterstützung des Reformvorhabens durch die große Mehrzahl der Anzuhörenden. „Die Zeit ist reif für mehr Bürgerbeteiligung bei Volkbegehren, die Umwandlung des Bürgerantrags in einen Einwohnerantrag und die Absenkung des Wahlalters auch bei Landtagswahlen auf 16 Jahre“, so die Abgeordneten Anja Müller (DIE LINKE), Claudia Scheerschmidt (SPD) und Dirk Adams (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).
 
„Wichtig ist vor allem das weitgehende Zurückdrängen des so genannten Finanzvorbehalts, um mehr Volksbegehren möglich zu machen, denn die meisten Anliegen kosten einfach Geld. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollten über dessen Verwendung mehr mitbestimmen dürfen. Wie Andreas Gross, Anzuhörender aus der Schweiz, bestätigte, zeigen dortige Erfahrungen, dass die Menschen bei der direkten Demokratie genauso vernünftig, in vielen Fällen sogar vernünftiger, mit Geld und Kosten umgehen als die Parlamentarier. Durch die Pflicht zum Deckungsvorschlag ist im R2G-Gesetzentwurf dafür gesorgt, dass sich Initiatoren von Volksbegehren auch einen Kopf um die Finanzierung ihres Vorhabens machen müssen“, so Anja Müller, Sprecherin für Bürgerbeteiligung der Fraktion DIE LINKE.
 
„Für uns hat die Anhörung gezeigt, dass die Absenkung des Wahlalters für die Landtagswahlen auf 16 Jahre längst überfällig ist. Es besteht kein Grund, 16- und 17-Jährigen das Wahlrecht weiter vorzuenthalten. Eine kommende Verfassung muss zwingend das Wahlalter 16 enthalten“, ergänzt Claudia Scheerschmidt für die SPD-Fraktion.

Dirk Adams, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, betont: „Wer Beteiligung will, muss die Hemmnisse dafür abbauen. Darum halbieren wir die Quoren für Volksbegehren und den Einwohnerantrag deutlich. Für einen Einwohnerantrag werden zukünftig nur noch 10.000 Unterschriften und bei Volksbegehren nur noch fünf Prozent der Wahlberechtigten nötig sein.“
 
Abschließend fordern die rot-rot-grünen Abgeordneten die CDU dringend auf, sich nun in Sachen Ausbau der Demokratie auf Landesebene auf wirksame Verbesserungen hinzubewegen, „denn die Anhörung hat gezeigt, dass der Gesetzentwurf dafür eine sehr brauchbare Grundlage darstellt“.