Urteil ist Unterstützung für weltoffene Gesellschaft und mehr Mitbestimmung

Anja Müller

„Das heutige Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs bestätigt das neue Verfahrensgesetz zu Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in vollem Umfang“, sagt Anja Müller, Sprecherin der Linksfraktion für Bürgerbeteiligung, „und damit kann und muss das im Bundesvergleich beste Mitbestimmungsinstrument für Bürgerinnen und Bürger auf kommunaler Ebene gut genutzt werden. Demokratie lebt davon, dass sie praktiziert wird. Besonders zu begrüßen ist, dass das Gericht bestätigt: Alle EU-Bürger in Thüringen dürfen zukünftig auf kommunaler Ebene nicht nur wählen, sondern auch bei Sachfragen mitbestimmen.“

„Ebenso wichtig ist, dass der Einwohnerantrag für alle in Thüringen lebenden Menschen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ab dem 14. Lebensjahr genutzt werden kann, um Gemeinderäte und Kreistage mit Themen und Anliegen zu befassen“, so Anja Müller weiter. Dies sei „ein wichtiger Bausteine für eine engagierte und weltoffene Gesellschaft vor Ort in den Kommunen“. Das Urteil sei somit eine deutliche Abfuhr für die AfD und ihre rechtslastige „Alles-für-Deutsche-Ideologie“. Gleichzeitig entlarvten das Gerichtsverfahren und das Urteil, dass die AfD die Menschen in Thüringen nicht wirklich als mündige und engagierte Bürgerinnen und Bürger ernst nehme, sonst hätte sie nicht gegen die Fortentwicklung der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene geklagt. Gleiches gelte für ihre Klage gegen die Absenkung des Wahlalters, mit der sie ausdrücklich 16- und 17-Jährigen die Fähigkeit abspreche, politisch eigenständige Entscheidungen treffen zu können. „Umso besser ist es, dass das Verfassungsgericht in seinem Urteil klarstellt, es gibt keinerlei wissenschaftliche Belege und praktische Erfahrungen, die diese negative Sichtweise stützen würden. Vielmehr zeigen alle Erfahrungen aus anderen Bundesländern, die schon das Wahlalter 16 praktizieren, dass das ein großer Gewinn für die Demokratie und die gesellschaftliche Diskussion ist“, betont die LINKE-Politikerin.

Insbesondere die verfassungsrechtliche Bestätigung des Einwohnerantrags ist für die Linksfraktion Ansporn für den weiteren Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene, insbesondere die Einführung des Einwohnerantrags, die Abschaffung des Finanzvorbehalts und auch hier die Einführung des Wahlalters ab 16 Jahren auf Landesebene.