Sauberes Trinkwasser ermöglichen

Sauberes Trinkwasser ist in der Bundesrepublik kein Grundrecht, dies mussten die Mitglieder der rot-rot-grünen Koalition aus dem Petitionsausschuss des Thüringer Landtags in der öffentlichen Anhörung heute erneut feststellen. Hintergrund: Mit Vehemenz weigern sich die Mitgliedsgemeinden des Wasserverbandes Nordhausen, den Menschen in Großwechsungen (Ortsteil Schern) sauberes Wasser zur Verfügung zu stellen. Wirtschaftlich gesehen steht der Zweckverband sehr gut da, nimmt aber offenkundig lieber die Überschüsse aus den Gebühren, um seinen Mitgliedsgemeinden Geld auszuzahlen.

Der Bürgermeister der Gemeinde, so haben die Mitglieder des Petitionsausschusses heute erfahren, hat nach zwei Jahren, in denen sich der Ausschuss schon damit beschäftigt, noch nicht einmal einen Antrag an den Zweckverband gestellt, um seinen Einwohnerinnen und Einwohnern zu helfen.
In den Augen der LINKE-Abgeordneten und Sprecherin für Petitionen und Bürgeranliegen, Anja Müller, nimmt der Bürgermeister seine Aufgabe, im Sinne der Menschen zu arbeiten, nicht wahr. Deutlich kritisiert die Abgeordnete weiter, dass so das Solidarprinzip des Zweckverbandes Nordhausen nicht vorhanden sei. Der Petitionsausschuss wird das Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in der Siedlung Schern solange weiter unterstützen, bis eine Lösung erzielt werden konnte.

Auch für die Abgeordnete der SPD-Fraktion Claudia Scheerschmidt ist es nicht nachvollziehbar, dass der Zweckverband seit zwei Jahren noch nicht einmal im Ansatz die Idee einer Lösung hat. Dass es im Jahr 2018 in Thüringen Bürgerinnen und Bürger gibt, die sich seit zwei Jahren mit Trinkwasser aus der Flasche versorgen müssen, sei nicht hinnehmbar.

Roberto Kobelt, Sprecher für Umwelt- und Naturschutz der bündnisgrünen Fraktion, der ebenso an der öffentlichen Anhörung des Petitionsausschusses teilnahm, findet es bedenklich, dass das Trinkwasser in den Hausbrunnen keim- und nitratbelastet ist und die zulässigen Grenzwerte überschritten werden. Roberto Kobelt appelliert an den örtlichen Trinkwasserzweckverband, einen Diskussionsprozess innerhalb seiner Verbandskommunen in Gang zu setzen. Gleichzeitig sollten die bei der Anhörung anwesenden Ministerien alle Beteiligten bei der Kostenermittlung und der Beprobung unterstützen sowie die Erfahrungen aus anderen Zweckverbänden einbringen. Denn diese zeigen, dass auch für kleinere Siedlungen machbare Lösungen für die Trinkwasserversorgung gefunden werden können.