R2G: Beschwerden in der Jugendstrafanstalt Arnstadt nicht bestätigt

Zu den Beschwerden über die in einem offenen Brief von November 2017 skizzierten Vorkommnisse in der Jugendstrafanstalt Arnstadt äußern sich die Abgeordneten der rot-rot-grünen Fraktionen der Strafvollzugskommission Anja Müller (DIE LINKE., Vorsitzende der Strafvollzugskommission), Oskar Helmerich (SPD) und Babett Pfefferlein (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

„Die Bediensteten in den Justizvollzugsanstalten stehen nach den medialen Äußerungen unter einem besonderen Druck. Doch nicht nur die Beamtinnen und Beamten, sondern auch das auswärtige ärztliche Personal sorgen sich um die Gefangenen nach bestem Wissen und Gewissen. Nach aktuellem Stand der Ermittlungen sind etwaige Zweifel in der Behandlung der Strafgefangenen nicht begründet.“

Über die Beschwerden in der Jugendstrafanstalt Arnstadt haben sich die Mitglieder der Strafvollzugskommission vor Ort sowie fortlaufend in mehreren Sitzungen informiert.

Demzufolge habe sich gezeigt, dass die Schilderungen zwar einen wahren Kern haben, aber in dem geäußerten Umfang unzutreffend sind oder auf missverstandenen Aussagen beruhen. Der Petitionsausschuss hat vereinbart, die aufgeworfenen Problembereiche weiterhin zu prüfen und gegebenenfalls entsprechende Lösungen zu suchen. Insgesamt sind die eingegangenen Beschwerden noch nicht vollständig geprüft und beantwortet. Daher ist dem Justizministerium auch aus Gründen der Fairness ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Nach bisherigem Stand werden die Petitionsverfahren zu diesem Thema bis Ende des Monats abgeschlossen sein.
 

Hintergrund:
Ende vergangenen Jahres erreichte einige Landtagsfraktionen ein Brief des damaligen evangelischen Anstaltsseelsorgers der Jugendstrafanstalt Arnstadt. In diesem skizzierte er Vorkommnisse über Falschbehandlungen von Insassen, Gängelung sowie Missachtung der Rechte der Gefangenen. Diese Vorkommnisse sollen über einen Zeitraum von mutmaßlich mehr als drei Jahren geschehen sein. Alle eingegangenen Beschwerden werden vom Justizministerium umfassend geprüft und der Sachverhalt, wenn er sich als zutreffend erweist, abgestellt.