LINKE: „Gesamtpaket“ liegt als R2G/CDU-Änderungsanträge schon Verfassungsausschuss – Modellwechsel bei MP-Wahl problematisch

Anja Müller
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Mit Blick auf die heutigen Medienäußerungen des CDU-Abgeordneten Schard zum Thema Verfassungsreform in Thüringen äußert sich Anja Müller, Sprecherin der LINKE-Fraktion für Demokratie und Verfassung wie folgt:

„Das von der CDU angesprochene „Gesamtpaket“ liegt in Form zweier von den R2G-Fraktionen und der CDU-Fraktion gemeinsam eingereichten Änderungsanträgen (Vorlagen 7/2014 und 7/2307) schon seit Längerem im Verfassungsausschuss vor. Diese beiden Ausschussvorlagen tragen Unterschriften aus den vier Fraktionen und enthalten geeinte Regelungsvorschläge zu den Themenfeldern Förderung Ehrenamt,  Nachhaltigkeitsprinzip, Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Thüringen, Schutz vor Altersdiskriminierung, Stärkung der Gleichstellung und Inklusion behinderter Menschen, wirksame und umfassende Umsetzung von internationalen Menschenrechtspakten im Alltag in Thüringen, Finanzierungssystem der Kommunen (Konnexität) und elektronische Verkündung von Gesetzen und Verordnungen. Wenn politisch von der CDU gewollt, könnten diese beiden Vorlagen schon heute in der Sitzung des Verfassungsausschusses beschlossen werden.“

„Dass die CDU die beim Thema Finanzausstattung der Kommunen bzw. Konnexität in den gemeinsamen Ausschuss-Vorlagen gefundenen inhaltlichen Einigungen der vier Fraktionen nun zweimal von sich aus ohne stichhaltige Begründung aufgekündigt hat, führt zur gegenwärtigen Blockade der Arbeit im Verfassungsausschuss.“

Die R2G-Fraktionen haben der CDU zum Thema Finanzausstattung der Kommunen auch angeboten, gemeinsam ein neues Konnexitätsausführungsgesetz zur noch stärkeren Absicherung der Kommunen zu schaffen - wie von Anzuhörenden im Verfassungsausschuss vorgeschlagen. Die abschließende Positionierung der CDU dazu fehlt aber leider noch.

„Dass die CDU-Fraktion nun zusätzlich und über die ursprüngliche Einigung des Gesamtpakets hinaus die Regelungen zur MP-Wahl ändern will, sieht die LINKE als sehr problematisch an. In der Anhörung zu diesem Thema haben bis auf eine Ausnahme alle Anzuhörenden sich gegen einen von der CDU offensichtlich angestrebten Modellwechsel bei den Wahlvorschriften ausgesprochen.“

Die Stellungnahme des Anzuhörenden Dr. Kniepert, der als früherer FDP-Landtagsabgeordneter selbst die Vorschrift des Artikels 70 zur MP-Wahl mit erarbeitet hat, ist dabei besonders beeindruckend und argumentativ überzeugend. Kniepert plädiert ganz klar für die Beibehaltung der jetzigen Vorschrift, weil sie ganz bewusst und unter Ablehnung anderer möglicher Modelle geschaffen wurde, um sicherzustellen, dass es nach einem dritten Wahlgang in Thüringen auf jeden Fall einen gewählten Ministerpräsidenten gibt und somit eine neue, vom aktuell gewählten Landtag legitimierte Landesregierung. Er hat in diesem Zusammenhang zu recht darauf verwiesen, dass mit Blick auf historische Erfahrungen der Gang in wiederholte Neuwahlen kurz nach einer Landtagswahl problematisch ist und jede Regelung zur Wahl des Ministerpräsidenten immer auch so gut ist wie das gesellschaftspolitische Verantwortungsbewusstsein derjenigen, die mit dem Wahlverfahren praktisch umgehen.

„Angesichts dieser klaren Argumentation eines der Macher der Thüringer Verfassung sollte es sich der aktuelle Verfassungsausschuss sehr gut überlegen, ob es angebracht ist, am Artikel 70 zu schrauben“, so Anja Müller abschließend.

 

https://www.die-linke-thl.de/fileadmin/lv/galerie/2023/pdf/AEA_R2G_Verf_Vorlage_2014.pdf

https://www.die-linke-thl.de/fileadmin/lv/galerie/2023/pdf/AEA_VerfA_2_V_2307.pdf