Gleichstellungsgebot der Landesverfassung auch durch Parität verwirklichen

Mit Blick auf die heutige Mündliche Verhandlung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zu den Paritätsregelungen für die Landeslisten im Thüringer Landtagswahlrecht betont Anja Müller, Sprecherin für Demokratie und Verfassung der Fraktion DIE LINKE:

„In der Thüringer Verfassung gibt es schon immer in Artikel 2 Absatz 2 ein Gleichstellungsgebot zugunsten von Frauen. An dieser Stelle ist auch eine verbindliche Pflicht zu praktischen Maßnahmen zur Beseitigung der Benachteiligung von Frauen. Eine solche wichtige konkrete Maßnahme ist die Schaffung von Parität bei der Besetzung von Funktionen und Gremien. Denn die Hälfte der Bevölkerung sind Frauen und sie sollen zukünftig auch selbst ihre Anliegen vertreten  können. Die gesetzlich verbindliche Quotierung von Landeslisten für die Landtagswahlen ist hier ein erster wichtiger Baustein.“
 
Die LINKE-Abgeordnete weist darauf hin, dass es eigentlich Bände spreche, dass mit der AfD ausgerechnet die Fraktion gegen diese Regelungen klagt, die zum einen selbst ein eher mittelalterliches Frauenbild vertritt und zum anderen – ggf. auch deshalb – große Schwierigkeiten hat, selbst Frauen zur Kandidatur zu motivieren. „Die Tatsache, dass ohne umfassende gesetzlich verbindliche Quotierung der Frauenanteil im Thüringer Landtag – vor allem wegen des Frauenmangels in den Fraktionen der AfD und CDU – wieder deutlich gesunken ist, macht klar: Freiwillige Selbstverpflichtungen, wie sie z. B. die PDS bzw. DIE LINKE seit Jahrzehnten praktiziert, reichen leider nicht aus. Es braucht mehr und gesetzlich verbindliche Paritätsregelungen für alle Parteien. Dann bekommen Frauen im notwendigen Ausmaß auch die Möglichkeit zur Mitgestaltung. Optimal wird das Ganze dann noch, wenn mehr Frauen mit emanzipatorischen Politikvorstellungen in die Parlamente einziehen“, betont Müller.