Corona und Grundrechte

Anja Müller

„Die Folgen der Corona-Pandemie verändern in jeder Hinsicht auch den Alltag der Menschen. Hier ist von allen Offenheit und Kreativität erforderlich, um neue Wege zu finden. Das gilt auch für die Umsetzung der Grundrechte im Alltag. Das Grundrecht auf politische Meinungsäußerung besteht immer noch in vollem Umfang. Allerdings fordert uns Corona auf, neue Wege zu finden, u.a. durch den Ausbau der digitalen Instrumente der E-Democracy. Gerade Vertreter*innen der jüngeren Generation haben schon vor Corona darauf hingewiesen, dass man die Potenziale im Netz zur Stärkung der öffentlichen politischen Diskussion und Entscheidung nutzen müsste“, so Anja Müller, Sprecherin für Demokratie und Bürgerbeteiligung der LINKE-Fraktion im Thüringer Landtag.
 
Gerade angesichts der derzeitigen Corona-Pandemie ist es nach Ansicht der LINKE-Abgeordneten „mit Blick auf die Schutz- und Fürsorgepflichten der staatlichen Stellen für die Bevölkerung absolut geboten, das Grundrecht auf  Leben und körperliche Unversehrtheit so gut wie nur irgend möglich zu schützen“. Denn der Schutz des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist notwendige und unverzichtbare Voraussetzung dafür, dass Menschen im Alltag auch die anderen Grundrechte, wie z.B. das Recht auf politische Meinungsäußerung, tatsächlich ausüben können. Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht in einer wichtigen Entscheidung festgestellt, dass das Recht auf Leben des einen Menschen nicht mit dem Recht auf Leben des anderen Menschen abgewogen werden darf. Wenn das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit - als spezielles Teilrecht des Grundrechts auf politische Meinungsäußerung - ein Stück weit eingeschränkt wird, weil es auf der anderen Seite um das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit von Menschen geht, dann ist diese Entscheidung notwendig und richtig“, so Müller.