AfD entlarvt sich als Verhinderer von Mitbestimmung

Die Fraktion der Thüringer AfD will mit einem Eilantrag verhindern, dass im Freistaat Jugendliche ab 16 Jahren bei den kommenden Oberbürgermeister-, Bürgermeister- und Landratswahlen wählen dürfen. Dazu erklärt Anja Müller, Sprecherin für Bürgerbeteiligung der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag:

„Mit ihren Normenkontrollen gegen die Absenkung des Wahlalters und des Abstimmungsalters für Bürgerbegehren und nun auch noch durch den Eilantrag zu den Oberbürgermeister- und Landratswahlen beim Verfassungsgerichtshof entlarvt sich die AfD als Anti-Demokraten und Verhinderer von Mitbestimmung. Dem muss man entgegentreten! Mit dem Wahlalter 16 schließt sich Thüringendurch die Initiative von Rot-Rot-Grün einer Entwicklung an, die in anderen Bundesländern schon zu positiven Ergebnissen geführt hat. Die frühe Einbeziehung von Jugendlichen in die Ausübung demokratischer Rechte ist wichtig zum Erhalt einer lebendigen Demokratie“, sagt Müller.
 
Und weiter: „Mit Ihren Verfahren beim Thüringer Verfassungsgerichtshof versucht die AfD, das Gericht für ihre ideologischen Zwecke zu missbrauchen. Das wird daran deutlich, dass sich die Verfahren neben dem Wahlalter auch gegen die erweiterte Einbeziehung Nichtdeutscher in demokratische Mitbestimmungsverfahren richteten. Sogar das Stimmrecht von EU-Bürgerinnen und -Bürger auf kommunaler Ebene werde engstirnig und nationalistisch von der AfD bestritten“, kritisiert Müller. „Dass nach Artikel 23 des Grundgesetzes EU-Mitbürgerinnen und -Bürger auf kommunaler Ebene mitbestimmungsberechtigt sind, darf nicht in Frage gestellt werden. Nach dem demokratischen Grundprinzip, dass Menschen die von staatlichem Handeln mitbetroffen sind, über dieses auch mitentscheiden sollen, tritt DIE LINKE für eine deutliche Ausweitung des Wahl- und Mitbestimmungsrechts ein“, sagte Müller abschließend.