Regelungsvorschläge zur Umsetzung der demokratischen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Kommunen müssen nachgebessert werden

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„Dass Kinder und Jugendliche in ihren Wohnorten trotz neuem Gesetz nicht ausreichend bei Planungsvorhaben beteiligt werden, ist eine Folge der unzureichenden Regelungsvorschläge der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes. Diese müssen nachgebessert werden“, erklären die beiden LINKE-Landtagsabgeordneten Anja Müller, Sprecherin für Demokratie, und Sascha Bilay, Sprecher für Kommunales.

Der Landtag hatte im Frühjahr 2021 auf Initiative von Rot-Rot-Grün beschlossen, die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen vor Ort zu stärken. Sie sollten möglichst flexibel und auf die konkrete Situation angepasst ihr eigenes Modell finden. Die konkrete Ausgestaltung wurde dabei der kommunalen Familie überlassen. Die neuen Demokratieregeln sind anschließend in der Hauptsatzung zu verankern, was quasi als kommunale Verfassung verstanden werden kann. „Auf unsere Fragen im Landtag antwortete das Innen- und Kommunalministerium, dass erst 41 von 631 Gemeinden und Städte der Verpflichtung nachgekommen sind, ihre Kommunalverfassung so zu erweitern, dass Kinder und Jugendliche ein Mitspracherecht haben. Absolut nicht nachvollziehbar ist jedoch, dass auf Wunsch des Gemeinde- und Städtebundes die demokratischen Gremien außen vorgelassen werden sollen“, unterstreichen Müller und Bilay.

Die meisten Kommunen würden sich an der Mustersatzung des kommunalen Spitzenverbandes orientieren. In diesem Muster sei vorgesehen, dass der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin entscheiden, ob und in welcher Form Kinder und Jugendliche beteiligt werden. Diese Regelung hatte das Innen- und Kommunalministerium auf Wunsch des Spitzenverbandes bestätigt. „Die praktische Wirkung vor Ort ist fatal. Bürgermeister:innen werden immer darauf verweisen, dass diese Regelung vom Thüringer Innenministerium bestätigt wurde. Wer davon abweiche, - so die häufige Argumentation - riskiere im Zweifelsfall eine juristische Niederlage. Das Innen- und Kommunalministerium sollte deshalb auf den kommunalen Interessenverband zugehen und Regelungen gemeinsam mit der kommunalen Familie überarbeiten“, betonen Anja Müller und Sascha Bilay.

Die beiden Landtagsabgeordneten sprechen ihre Erwartung aus, dass das Innen- und Kommunalministerium einen fortschrittlichen Weg beschreiten und dem politischen Willen des Landtages zur Umsetzung verhelfen solle. „Alles andere wäre ein völlig falsches Signal“, bekräftigen abschließend Müller und Bilay.