Mehr Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Gemeinden und Städten notwendig

„Dass von 651 Thüringer Gemeinden und Städten bisher lediglich 41 die 2021 in der Thüringer Kommunalordnung beschlossene Regelung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in ihren Hauptsatzungen verankert haben, zeigt, dass Kindern und Jugendlichen noch zu wenig Gehör geschenkt wird“, erklärt Anja Müller, Sprecherin für Verfassung, Demokratie und Petition der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag. Gemeinsam wollte sie mit dem kommunalpolitischen Sprecher der Fraktion, Sascha Bilay, in einer Anfrage an die Landesregierung in Erfahrung bringen, welche Gemeinden welche Form von Verfahren zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen entwickelt und entsprechende Regelungen in der Hauptsatzung aufgenommen haben.

Im Frühjahr 2021 hatte der Landtag eine Änderung der Thüringer Kommunalordnung durch die Aufnahme eines neuen Paragraphen 26a vorgenommen. Dieser beinhaltet, dass Gemeinden bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen sollen. Es sollen geeignete Verfahren entwickelt und eine Verankerung in der kommunalen Verfassung vorgenommen werden. „Gerade die durch die Pandemie geprägten zwei Jahre haben gezeigt, wie wichtig es ist, dass die Interessen von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden und ihre Stimme Gehör findet. Umso unverständlicher ist es, dass die entsprechende Regelung in der Kommunalordnung von dem Großteil der Kommunen bislang praktisch nicht aufgegriffen wird“, stellt Sascha Bilay fest.

Die Landesregierung hatte in der Antwort auf die Anfrage der beiden Abgeordneten mitgeteilt, dass die Gemeinden und Städte im 2. Quartal dieses Jahres erneut auf die Neuregelung des § 26a ThürKO hingewiesen werden. Aus Sicht von Anja Müller sei das auch mit Blick auf die erst kürzlich vom Thüringer Bildungsministerium vorgestellten Ergebnisse einer Kinder- und Jugendbefragung zwingend erforderlich. „Wenn nur 19,5 Prozent der befragten Kinder und Jugendlichen angeben, dass sie am Wohnort nach der eigenen Meinung gefragt werden, wird deutlich, welcher akuter Handlungsbedarf besteht“, betont Anja Müller.