UN-Welttag der Menschen mit Behinderungen: Menschenrecht Inklusion verwirklichen

Karola Stange, Anja Müller

Inklusion - vor allem im Sinne der selbstbestimmten Lebensführung und der gleichen Teilhabe am Leben der Gesellschaft - ist ein Menschenrecht. Lange haben behinderte Menschen für dieses „Dazugehören zur Gesellschaft auf gleicher Augenhöhe“ gekämpft und müssen immer noch darum kämpfen. Trotz zahlreicher Fortschritte, wie das UN-Abkommen über die Rechte behinderter Menschen (UN-BRK), sind behinderte Menschen im Alltagsleben mit Diskriminierung konfrontiert. „Benachteiligungen müssen zügig beseitigt werden. Nichtbehinderte Menschen sollten für die Situation, für die Bedürfnisse behinderter Menschen und dafür, was wirkliche Inklusion bedeutet, noch mehr sensibilisiert werden. Dafür setzen wir uns auch weiterhin engagiert und solidarisch ein“, betonen Karola Stange, behindertenpolitische Sprecherin, und Anja Müller, Sprecherin für Demokratie und Verfassung der LINKE-Fraktion, anlässlich des UN-Welttags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember.

In Thüringen sind derzeit mehr als 400.000 Menschen als schwerbehindert anerkannt oder diesem Status gleichgestellt, das sind etwa 20 Prozent der Bevölkerung - Tendenz steigend. Die meisten dieser Fälle beziehen sich auf im Laufe des Lebens erworbene gesundheitliche Beeinträchtigungen. Es gilt: Behinderung kann jede und jeden betreffen.

„Wir wollen noch im Dezember im Sozialausschuss des Landtags nach einer Anhörung mit Betroffenen und Fachleuten deutliche Verbesserungen im Gleichstellungsgesetz beschließen. Damit gehen wir den Weg für eine umfassende Inklusion weiter. Zusätzliche Schritte werden folgen. Wichtig ist auch die Umsetzung des Thüringer Aktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention, mit dem z.B. im Bereich Barrierefreiheit schon viel erreicht wurde. Die Handlungsmöglichkeiten des Landesbehindertenbeauftragten wurden durch Rot-Rot-Grün gestärkt“, so die LINKE-Behindertenpolitikerin Stange.

LINKE-Abgeordnete Müller ergänzt: „Auf Initiative der LINKE-Fraktion, die Eingang in einen R2G-Gesetzentwurf gefunden hat, diskutiert derzeit der Verfassungsausschuss des Landtags die Aufnahme der UN-Behindertenrechtskonvention in die Thüringer Verfassung. In einer Anhörung am vergangenen Freitag erhielt dieser Vorschlag von Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis und von Selbstvertretungen behinderter Menschen viel Unterstützung. Wir hoffen, dass dieser Änderungsvorschlag die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag für die Aufnahme in die Verfassung findet.“