Anhörung zum Staatsziel zum Handeln gegen Rassismus, Antisemitismus und die Wiederbelebung des Faschismus

Anja Müller, Katharina König-Preuss

„Die überwiegende Mehrzahl der Anzuhörenden unterstützt unseren Vorschlag, die Thüringer Verfassung um eine Verpflichtung („Staatsziel“) aller staatlichen Akteur*innen zu engagiertem Handeln gegen Rassismus, Antisemitismus und die Wiederbelebung und Verharmlosung  faschistischer Ideologien zu erweitern. In vielen der Anhörungsbeiträge wird auf die problematischen Entwicklungen aus der politischen Rechtsaußen-Richtung bis hin zu aktuellen Neonazi-Mordtaten hingewiesen“, so Anja Müller, Sprecherin für Demokratie und Verfassung der Fraktion DIE LINKE.

Es werde auch begrüßt, dass Rot-Rot-Grün das neue Staatsziel in Artikel 1 festschreiben will, also in direkter inhaltlicher Nähe zu Menschenwürdegarantie und dem Grundrechtskatalog. „Die Menschenwürdegarantie und einklagbare Grund- und Menschenrechte sind Antworten und gesellschaftspolitische Gegenentwürfe zu den Erfahrungen und Verbrechen des Faschismus. Zahlreiche Anzuhörende wünschen sich von der CDU-Fraktion in Thüringen, dass sie – wie vor kurzem die CDU in Sachsen-Anhalt – eine solche Staatszielklausel mit einem Bekenntnis für die Verteidigung einer vielfältigen, bunten und weltoffenen Gesellschaft mitverabschiedet“, so Müller.

„Eine derartige Änderung wäre eine Konkretisierung hinsichtlich der Menschenrechtsorientierung der Landesverfassung und eine adäquate Reaktion auf aktuell zunehmende Gefahren für Freiheit und Demokratie. Anzuhörende wiesen darauf hin, dass eine entsprechende Änderung der Verfassung handlungsleitend wirken würde und somit sowohl für Zivilgesellschaft als auch bspw. im Alltag von Lehrer*innen oder Polizist*innen Unterstützung und Handlungsorientierung bestehen würde", so Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus und Antirassismus der Linksfraktion. Vor dem Hintergrund zunehmender antisemitischer, neonazistischer und rassistischer Übergriffe und Morde sowie öffentlich geäußerter NS-verherrlichender Positionen ist es geboten, auch über die Verfassung Grenzen zu setzen“, so die Abgeordnete weiter. „Folgend wird es notwendig, dass wir auf Landesebene auch diese Verfassungsänderung konkret ausbauen - bspw. durch ein Demokratiefördergesetz, welches Akteure finanziell auch über einen längeren Zeitraum sichert.“