Probleme mit CDU-Volksbegehrenshürden endlich lösen

„Die Zulassungsentscheidung des Landtags-Präsidenten war so zu erwarten, da dieser grundsätzlich nur ein formales Prüfungsrecht zu Volksbegehren hat. Eine inhaltliche Prüfung steht praktisch alleine dem Thüringer Verfassungsgerichtshof zu“, so Anja Müller Sprecherin für Bürgerbeteiligung der Fraktion die LINKE.

„Davon unabhängig kann der Landtag jederzeit die gesetzlichen Regeln zur Durchführung von Volksbegehren verändern, allerdings bedarf es dazu einer Zwei-Drittel-Mehrheit zur Änderung der Verfassung. Bisher wurde das von der CDU abgelehnt. Hinzu kommen zahlreiche Klagen von CDU-Landesregierungen gegen Volksbegehren, z.B. zu direkter Demokratie, besseren Kitas oder sozialer gestalteten Kommunalabgaben. Dies führte zur konservativsten Verfassungs-Rechtsprechung gegen direkte Demokratie in ganz Deutschland. Daher ist nun auch die Situation beim Umgang mit dem Volksbegehren zur Gebietsreform alles andere als einfach“, sagt die LINKE-Abgeordnete.

Auch der CDU sei in Wirklichkeit bewusst, dass Thüringer Landesregierungen zur Einhaltung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung verpflichtet seien. Das hätte die CDU bei früheren Klagen gegen Volksbegehren doch auch immer betont. „Umso verwunderlicher und entlarvender ist es nun, wenn sie jetzt von der rot-rot-grünen Landesregierung statt eines verfassungsrechtlich korrekten Umgangs mit den weiteren Verfahrensschritten verlangt, es solle nun nach einem hemdsärmeligen rein politischen „Wünsch-Dir-Was-Katalog“ zugehen“, so Müller.

„Wenn die CDU nun am eigenen Leibe merkt, wohin ihre frühere Blockadepolitik in Sachen direkter Demokratie geführt hat, sollte sie auch die richtigen Konsequenzen daraus ziehen. Dazu gehört vor allem: Die CDU sollte auf die seit Jahren parlamentarisch wie außerparlamentarisch erhobenen Forderungen nach Abschaffung des Finanz- und Abgabenvorbehalts bei Volksbegehren und den Abbau weiterer Demokratiehürden endlich eingehen und ihre Stimmen für die dazu notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit zur Verfassungsänderung geben“, so die LINKE-Abgeordnete abschließend.