Parität rechtlich weiter möglich, sie muss politisch gewollt sein

Anja Müller

Anja Müller, Sprecherin für Demokratie und Verfassung der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, zieht aus den beiden Brandenburger Urteilen zur paritätischen Besetzung von Landeslisten folgendes Fazit für die weitere gesellschaftspolitische und parlamentarische Arbeit in Thüringen:

„So bitter die beiden Urteile von Freitag vergangener Woche aus Brandenburg sind, bei genauerem Hinsehen bedeuten sie keinesfalls das Ende der gesellschaftspolitischen und parlamentarischen Diskussion und Arbeit. Das trifft auch für das Thüringer Urteil zu.“

Deutlich wird: Wäre das Paritätsprinzip ausdrücklich in der Verfassung verankert, würde wohl eine Abwägung zwischen dem Nachteilsausgleich für Frauen und den formal-abstrakten Wahlrechtsprinzipien anders ausgehen. „Dass es hier letztlich nicht um eine verfassungsrechtliche, sondern eine gesellschaftspolitische Entscheidung geht, ahnt wohl auch die Thüringer CDU, die ein Verbot der Parität in der Verfassung haben möchte. Wir sind uns dagegen sicher: Nur der gesellschaftspolitische Fortschritt hilft weiter. Mehr Parität, um mehr Frauen in die Parlamente zu bekommen, um damit mehr gesellschaftliche und politische Gleichstellung und Teilhabe von Frauen zu verwirklichen. Parität ist auch rechtlich machbar, sie muss politisch nur gewollt sein – und wir als LINKE wollen diese Parität in allen Parlamenten und demokratischen Vertretungen – im Landtag, im Bundestag, im EU-Parlament und auch in den Kommunen“, unterstreicht die LINKE-Abgeordnete.