Parität muss kommen!

Anja Müller, Karola Stange

„Trotz des Gesetzentwurfs der FDP zur Abschaffung der Parität, den die Fraktion soeben im Landtag für erledigt erklärt hat, und des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofs bleibt es dabei: Parität muss kommen! Sie ist ein wirksamer Baustein für mehr tatsächliche Gleichstellung von Frauen in der Politik, die notwendige Parität der Geschlechter im Landtag und anderen politischen Gremien. Das Urteil des Verfassungsgerichts (VerfGH) - gefällt mit 6 zu 3 Stimmen und geteilt in eine Mehrheitsentscheidung und zwei Sondervoten - zeigt: Die gesellschaftspolitische und rechtspolitische Diskussion um Parität und Paritätsgesetze ist in vollem Gange. Wir müssen konsequent für gesellschaftliche Mehrheiten arbeiten – auch mit Blick auf die  Verfassungsgerichte und ihre Entscheidungen“, so Karola Stange, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, und Anja Müller, Sprecherin für Demokratie und Verfassung.
 
Die beiden LINKE-Abgeordneten  sind sich sicher: „Das Thüringer Urteil ist zwar das erste seiner Art in Deutschland, aber es werden weitere Verfassungsrichte entscheiden, so z.B. in Brandenburg, wo ebenfalls Paritätsregelungen gelten. Es wird interessant sein zu sehen, ob sich die Gerichte mit Blick auf das Thüringer Urteil eher der Mehrheitsmeinung - Paritätsgesetz nichtig -  oder der Minderheitsmeinung  - Paritätsgesetz zulässig -  anschließen werden“, so Müller. Hinzu komme,  dass gerade auch die Rechtsprechung von Verfassungsgerichten immer wieder Entwicklungen hin zu fortschrittlicheren Positionen durchlaufen. In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gibt es dazu mehrere Beispiele.  Es sei auch auffällig, dass gerade Parteien gegen die Paritätsregelungen zu Felde zögen, die selbst Probleme haben, Frauen in ihre Mitgliedschaft zu bekommen.

In der weiteren Arbeit für Parität sollten auch die Erfahrungen mit Paritätsregelungen in anderen Ländern, wie z.B. Frankreich, ausgewertet werden. Dort sind solche Regelungen, zum Teil noch weitreichender, schon in Kraft.

Müller unterstreicht: „Für uns hat das Gebot zur Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung zugunsten von Frauen aus Artikel 2 der Thüringer Verfassung überragende Bedeutung. Dieses Gebot verpflichtet alle Akteurinnen und Akteure in Staat und Gesellschaft zu konkreten Maßnahmen, um bestehende Benachteiligungen von Frauen zu beseitigen und die gleiche Teilhabe von Frauen am Leben der Gesellschaft umfassend zu fördern. Dazu gehört auch die Nutzung von Paritätsregelungen. Das sagen auch ausdrücklich die beiden Sondervoten des Urteils – von den zwei Richterinnen im Verfahren und einem Richter verfasst.“ Beide Abgeordnete weisen darauf hin, „dass die paritätische Zusammensetzung von Landeslisten nur ein Baustein ist. Rechtssichere Modelle für die Parität bei Direktmandaten im Landtag und in Kommunalgremien müssen folgen“. Abgeordnete Stange ergänzt: „DIE LINKE setzt sich über das Thema Parität hinaus noch für zahlreiche weitere Gleichstellungsmaßnahmen in allen Bereichen ein. So geht es z.B. auch darum, die Arbeitsabläufe in politischen Gremien frauen- und familienfreundlicher zu gestalten, um auch dadurch Frauen zu mehr politischem Engagement zu bewegen. Und nicht zuletzt wären mehr emanzipierte Frauen in Verfassungsgerichten eine wichtige gesellschafts- und rechtspolitische Entwicklung.“