Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen - mehr Transparenz und Akzeptanz für die Arbeit des Landtags

Anja Müller

Anja Müller, Sprecherin für Demokratie und Verfassung der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, zur ersten Lesung des rot-rot-grünen Gesetzentwurfs zur zukünftig generellen Öffentlichkeit der Ausschuss-Sitzungen des Thüringer Landtags:

„Mit unserem Gesetzentwurf, der heute beraten und zur weiteren Bearbeitung in den Verfassungsausschuss überwiesen wurde, werden zukünftig die Ausschuss-Sitzungen des Landtags generell öffentlich stattfinden. Öffentlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Arbeit von Parlamenten sind unbedingt notwendig und urdemokratisch. Die Menschen in Thüringen haben ein Recht darauf, möglichst ‚live‘ und umfassend erfahren zu können, wie Inhalte und Entscheidungen im Landtag entstehen und wie sich dabei die einzelnen Akteur*innen positionieren.“

Bisher ist in der Thüringer Verfassung festgelegt, dass die Ausschüsse „in der Regel nichtöffentlich“ tagen. „Das passt zu einer lebendigen Demokratie nicht. Wir möchten mit unserer Gesetzesinitiative dafür sorgen, dass die Ausschüsse in der Regel öffentlich tagen“, so Müller. In der Regel heißt: Es muss in begründeten Ausnahmefällen - z.B. zum Schutz von Grund- und Persönlichkeitsrechten von Petenten - die Möglichkeit geben, Teile von Ausschussberatungen nicht öffentlich zu gestalten. Aber die alltägliche Praxis im Landtag sollen zukünftig öffentliche Sitzungen sein.

Mit dieser Gesetzesänderung ist Thüringen nicht allein: Es gibt andere Bundesländer, wie z.B. Bayern, die schon seit vielen Jahren das Grundprinzip der öffentlichen Ausschüsse in ihren Parlamenten praktizieren. Das Nachbarland Sachsen-Anhalt hat im März dieses Jahres ebenfalls die Öffentlichkeit der Ausschüsse eingeführt. „Und nicht zuletzt die Vorgänge rund um die Corona-Pandemie machen deutlich, dass Transparenz und Nachvollziehbarkeit parlamentarischer Arbeit sind für die Akzeptanz von Entscheidungen und deren Ergebnissen sehr wichtig. Deshalb hoffen wir, dass nach fundierter Diskussion – samt Landtagsanhörung –die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit für diese Verfassungsänderung zustande kommt“, unterstreicht die Abgeordnete.