Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf über den Ausbau der direkten Demokratie in Kommunen

Die am Donnerstag, 12. Mai, ab 10 Uhr im Thüringer Landtag (Raum F 101) stattfindende öffentliche Anhörung des Innen- und Kommunalausschusses zum Gesetzentwurf über den Ausbau der direkten Demokratie in Thüringer Kommunen ist ein weiterer wichtiger Schritt im laufenden Beratungsprozess. „Dieser Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen ist in Zusammenarbeit mit dem Bündnis für Mehr Demokratie in Thüringen, mit direkt-demokratisch engagierten Praktikern entstanden. Dennoch ist die Anhörung wichtig, denn es werden neben Vertreterinnen und Vertretern des Vereins Mehr Demokratie aus Thüringen und Bayern sowie von Bürgerinitiativen auch Fachleute aus dem Bereich der Demokratie-Forschung zu Wort kommen und den Gesetzentwurf in den Zusammenhang mit Reformen in anderen Bundesländern und anderen Staaten stellen“, so Anja Müller, Sprecherin für Bürgerbeteiligung der Fraktion DIE LINKE.

Vor allem die von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagenen Neuerungen wie das Ratsbegehren, mit dem ein Kommunalparlament einen Beschluss den Bürgerinnen und Bürgern zur endgültigen Entscheidung per Bürgerentscheid vorlegen kann, sollen im Mittelpunkt der Anhörung stehen. „Gerade das Ratsbegehren ist ein Beispiel dafür, wie die Weiterentwicklung von direkter Demokratie in Thüringer Kommunen von positiven Erfahrungen aus anderen Bundesländern profitieren kann, denn in Bayern wird dieses Mitbestimmungsinstrument seit Jahren erfolgreich genutzt“, erläutert die Abgeordnete.

Gespannt sein dürfe man auch auf die Diskussion zu Bürgerbegehren zur Abwahl von Bürgermeistern oder auch zur Stärkung direkter Demokratie auf der Ebene der Ortschaften und Ortsteile. „Der Ausbau der direkten Demokratie auf Ebene der Ortsteile und Ortschaften ist auch mit Blick auf die in der Gebietsreform angestrebten größeren Gemeinden ein sinnvoller Beitrag, die Bürgernähe der Kommunalpolitik und das Mitspracherecht der Bürgerinnen und Bürger zu stärken“, ist sich die LINKE-Sprecherin für Bürgerbeteiligung sicher.

„Ich hoffe auf eine lebhafte und konstruktive Diskussion unter reger Anteilnahme der Bürgerinnen und Bürger bei der Anhörung im Ausschuss selbst oder auch über das Diskussionsforum des Landtages unter forum-landtag.thueringen.de/dokument/gesetz-zur-direkten-demokratie. Hier können sich Interessierte auch nach der Anhörung noch mehr als drei Wochen an der Diskussion des Gesetzentwurfs beteiligen. Die Beiträge aus dem Diskussionsform finden dann, wie auch die Inhalte und Ergebnisse der Anhörung, Eingang in die weitere Gesetzesberatung“, so Anja Müller abschließend.