Nach 30 Jahren ist eine Weiterentwicklung der Verfassung geboten

Anja Müller

Anlässlich des Jahrestages der Thüringer Verfassung erklärt Anja Müller, Sprecherin für Verfassung der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Die vor 30 Jahren beschlossene Thüringer Verfassung war eine gute rechtliche Grundlage für die gesellschaftspolitische Entwicklung des Freistaats. Eine Weiterentwicklung ist aber angesichts der seit ihrem Inkrafttreten stattfindenden gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen sehr sinnvoll, ja sogar geboten.“ Unsere Verfassung ist das inhaltliche Fundament, wie wir miteinander leben wollen. Daher muss unsere Verfassung auch Antworten auf die vielen neuen Herausforderungen geben.

Deshalb müssen auch die sozialen Grundrechte in der Thüringer Verfassung ausgebaut werden, so Anja Müller weiter. „Dazu gehören ein Recht auf bezahlbare Energie, die Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen sowie von Menschen mit Behinderung und auch die Ausweitung der Lernmittelfreiheit, vor allem bezogen auf den digitalen Bereich.“

Ebenso macht Müller deutlich, dass die direkte Demokratie – insbesondere durch die Abschaffung des Finanzvorbehaltes – weiter ausgebaut werden muss. „Denn demokratische Mitbestimmung muss heißen, nicht nur am Wahltag bin ich gefragt, sondern auch bei Sachthemen darf ich mitentscheiden!“, so die Abgeordnete.

„Das Erstarken des Rechtsextremismus erzeugt einen enorm gesteigerten Handlungsbedarf zum Schutz der Verfassung. Daher sollte eine ausdrückliche Handlungspflicht von Gesellschaft und Staat gegen Rassismus, Antisemitismus, Faschismus und andere Formen der Menschenfeindlichkeit in die Verfassung aufgenommen werden“, so Müller.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Staatsziel Klimaschutz hat die Bedeutung von Staatszielen als Gestaltungsinstrument deutlich gemacht. Auch deshalb steht für DIE LINKE fest, dass die Staatsziele Förderung des Ehrenamtes, gleichwertige Lebensverhältnisse, auch in Stadt und Land, Abschaffung der Altersdiskriminierung sowie soziale und ökologische Nachhaltigkeit in die Verfassung aufgenommen werden müssen. Mit Verweis auf das Nachhaltigkeitsprinzip betont Müller, dass ökologische Nachhaltigkeit nur erreicht werden kann, wenn Armut und soziale Benachteiligung beseitigt werden.

DIE LINKE fordert mit Blick auf den genannten Veränderungsbedarf den Verfassungsausschuss nun dringend auf, zu einem konkreten positiven Ergebnis der bisherigen Ausschussarbeit zu kommen.

„Es geht darum, gemeinsam eine Gesellschaft zu schaffen, in der alle Menschen selbstbestimmt in Vielfalt und Weltoffenheit und in gleicher Teilhabe in einer möglichst intakten Umwelt gut zusammenleben können“, so LINKE-Abgeordnete Müller abschließend.