Müller: Anhörung des Petitionsausschusses zu Sakralbauten

Anja Müller, Sprecherin für Petitionen und Bürgeranliegen der Fraktion DIE LINKE, plädiert dafür, die zu behandelnde Petition zu Sakralbauten nach ihrem sachlichen Inhalt zu bewerten und zu behandeln.

Im Juni 2016 hat ein Bürger eine Petition mit dem Titel „Regelung religiöser und kultureller Konflikte und Gefahren bei Sakralbauten“ an den Thüringer Landtag gerichtet.
„Anders als die AfD jetzt behauptet, wendet sich die Petition nicht ausschließlich gegen die Errichtung einer Moschee durch die muslimische Ahmadiyya in Erfurt Marbach. Zwar spricht der Petent dieses Bauvorhaben in seiner Begründung an, aber seine eigentliche Frage richtet sich an eine mögliche Änderung der Thüringer Bauordnung. Er will somit erreichen, dass es auf Grund der religiösen Nutzung von Gebäuden nicht zu Konkurrenzverhältnissen zwischen unterschiedlichen Glaubensrichtungen kommt. Damit wird es Aufgabe sein, über Sakralbauten aller Religionen zu beraten.“

Die Petition wurde von mehr als 5.000 Bürgerinnen und Bürgern unterschrieben. Nach dem Thüringer Petitionsgesetz können Petitionen mit über 1.500 Unterschriften öffentlich durch den Petitionsausschuss behandelt werden. Entsprechend wurde die öffentliche Anhörung dieser Petition für den 24. Januar 2017 im Thüringer Landtag beschlossen.

Anja Müller stellt klar: „Während die AfD in ihren Reaktionen auf den Beschluss zur öffentlichen Anhörung nur auf eine mögliche Verhinderung des Baus einer Moschee in Erfurt abzielt und damit erneut ihre Islamfeindlichkeit und die Diskriminierung von Menschen anderer Religionszugehörigkeiten erneut unter Beweis stellt, wird es Aufgabe der Anhörung sein, eine klare und sachliche Debatte über Fragen zu Sakralbauten im Allgemeinen zu führen.

Der Petitionsausschuss wird diese Anhörung genauso sachlich behandeln wie alle anderen auch – dafür sind Petitionen und Anhörungen schließlich da. Es ist und bleibt ein gutes Mittel, sich an die Vertreter des Thüringer Landtages zu wenden. Dieses wichtige demokratische Mittel darf nicht für durchsichtige politische Zwecke missbraucht werden“, so Müller.