Mitglieder eines Gemeinderates können Kinderbetreuungskosten bei Gemeinde geltend machen

Anja Müller, Sascha Bilay

„Ehrenamtliche Mitglieder eines Gemeinderates können die Kosten für die Betreuung ihres Kindes bei der Gemeinde geltend machen, wenn sie an Sitzungen, Besprechungen oder wichtigen Veranstaltungen teilnehmen und die Betreuung nicht anderweitig abgesichert werden kann. Hierzu ist es wichtig, dass der Gemeinderat eine entsprechende Regelung in der gemeindlichen Hauptsatzung vornimmt“, informieren die beiden LINKE-Landtagsabgeordneten Anja Müller und Sascha Bilay. Die beiden Abgeordneten weisen darauf hin, dass diese Möglichkeit auch für die Gremien in den Städten und Landkreisen gelte.

Anja Müller, Sprecherin für Demokratie ihrer Fraktion, macht darauf aufmerksam, dass insbesondere Frauen mit Kindern bisher davor zurückschreckten, sich für demokratische Wahlen vor Ort bereit zu erklären, weil sie keine Kinderbetreuung sicherstellen konnten. Häufig finden Sitzungen, Beratungen und sonstige Veranstaltungen des Ehrenamtes in den Abendstunden oder am Wochenende statt, wenn Kindergärten geschlossen sind. „Ich fordere die politisch Verantwortlichen in den Kommunen auf, durch eine Klarstellung in den lokalen Satzungen die Situation insbesondere für Frauen deutlich zu verbessern. Auch damit können wir einen Beitrag zur höheren Repräsentanz von Frauen in der Kommunalpolitik leisten“, betont die Landes- und Kommunalpolitikerin.

Sascha Bilay, Sprecher für Kommunalpolitik der Linksfraktion, betont gleichzeitig, dass unter diese Regelung auch weitere Konstellationen fallen würden. So dürften auch Kosten geltend gemacht werden können, wenn beispielsweise Lebenspartner aufgrund von Alter oder Krankheit eine stundenweise Betreuung benötigen würden. Ebenso würden Kosten zu berücksichtigen sein, wenn Angehörige des eigenen Haushaltes eine kurzzeitige Betreuung wegen einer Beeinträchtigung benötigten. „Mit Blick auf die vielfältigen Lebensumstände und mitunter sehr persönlichen Lebensverhältnisse ist zu empfehlen, eine entsprechende Anpassung der Hauptsatzungen vorzunehmen“, empfiehlt der Kommunalexperte.

Die beiden Landtagsabgeordneten seien aufgrund eines persönlichen Falles einer Kommunalpolitikerin in der Wartburgregion auf dieses Thema aufmerksam gemacht worden und hatten hierzu die Landesregierung befragt. Konkret handele es sich um eine alleinerziehende Mutter, die regelmäßig nicht an den Sitzungen des Gemeinderates teilnehmen könne, weil sie die Betreuung des Kindes nicht sicherstellen könnte. Die Landesregierung habe mit ihrer Interpretation der Thüringer Kommunalordnung auf Veranlassung von Müller und Bilay eine Klarstellung auf Landesebene vorgenommen, die nun vor Ort konkret auszugestalten sei. „Dieser Hinweis sollte auch tatsächlich umgesetzt werden. Das wäre ein wichtiger Beitrag, Ehrenamt in den Kommunen zu fördern“, bekräftigen Müller und Bilay.