Mitbestimmungsrechte: Durchführung von Bürgerbegehren gesichert

Anja Müller

„Trotz der Corona-Pandemie gehen den Bürgerinnen und Bürgern in den Thüringer Kommunen keine demokratischen Mitentscheidungsrechte verloren“, so Anja Müller, Sprecherin für Demokratie und Bürgerbeteiligung der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag. Es gebe trotz Corona-Pandemie Mittel und Wege, laufende Bürgerbegehren rechtlich korrekt und erfolgreich zu Ende zu führen – wenn auch mit etwas Verzögerung, denn Gesundheitsschutz gehe vor.
 
Die Initiator*innen derzeit laufender Bürgerbegehren könnten sich darauf verlassen, dass sie eine Verlängerung der Sammlungsfristen erhalten werden. „Dass derzeit aus Gründen des Gesundheitsschutzes an eine reguläre und faire Möglichkeit, Unterstützer-Unterschriften zu sammeln, nicht zu denken ist, darf den Initiator*innen von derzeit laufenden Bürgerbegehren nicht auf die Füße fallen. Sie können ja nichts für die momentane Situation, die nicht absehbar war“, so die LINKE-Abgeordnete. Sie ist sich sicher, dass die Kommunen Mittel und Wege finden – z. B. über die Nutzung des rechtlichen Instruments der sog. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - eine Verlängerung der Sammlungsfrist für die Bürgerbegehren zu ermöglichen, um dann reguläre Bedingungen für die Sammlung von Unterstützer-Unterschriften nutzen zu können.

In Thüringen haben sich die demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten in den letzten Jahren gut entwickelt. Müller verweist in diesem Zusammenhang auf die Ergebnisse ihrer Anfrage an die Landesregierung zu den kommunalen Mitbestimmungsaktivitäten in Thüringen im Jahr 2019. Danach fanden 2019 in Thüringen 17 Bürgerbegehren bzw. Bürgerentscheide statt. Auch das 2016 neu eingeführte Instrument des Ratsreferendums wurde einmal genutzt – in diesem Fall legt der Gemeinderat den Bürger*innen einen wichtigen Gemeinderatsbeschluss zur endgültigen Abstimmung vor.