Linksfraktion fordert kommunales Petitionsrecht in allen Thüringer Kommunen

Anja Müller, Sascha Bilay

„Das in Bad Tabarz eingeführte Modell des kommunalen Petitionsrechts sollte in Thüringen in allen Kommunen als Instrument der Bürgerbeteiligung Standard werden“, so Anja Müller, Sprecherin für Bürgerbeteiligung der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag. Die Linksfraktion fordere schon lange den Ausbau der Thüringer Kommunen zu „Beteiligungskommunen“, um die Einwohner*innen stärker mit ihrem Engagement, ihren Anliegen, aber auch ihren Sach- und Fachverstand in die Arbeit und Entwicklung der Kommunen einzubinden. „Die Einführung des kommunalen Petitionsrechts in allen Thüringer Kommunen ist dabei ein wichtiger Baustein“, unterstreicht der kommunalpolitische Sprecher, Sascha Bilay, die Forderung.
 
Bilay erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die PDS- bzw. LINKE-Fraktion schon mehrfach Initiativen in den Landtag eingebracht hat, um  die Einreichung von Petitionen auch in den Thüringer Kommunen bzw. an die Kommunalgremien auf eigenständiger rechtlicher Grundlage zu ermöglichen – bisher leider ohne Erfolg. „Das Petitionsrecht hat mit Artikel 14 in Thüringen sogar Verfassungsrang und der Wortlaut der Vorschrift macht deutlich, dass das Petitionsrecht nicht nur gegenüber dem Landtag als Volksvertretung besteht, sondern dass es ein Petitionsrecht auch bei anderen zuständigen Stellen im Land geben kann – also auch bei den Kommunen. Daher ist es nach Ansicht der LINKE-Fraktion absolut zulässig und auch zur Unterstützung des Engagements der Einwohner*innen in den Thüringer Kommunen absolut sinnvoll, in der Kommunalordnung das Petitionsrecht zu verankern. Je mehr die Menschen vor Ort bei ihren Gemeinderäten, Kreistagen und Kommunalverwaltungen Gehör finden und sich mit ihren Anliegen und Vorschlägen ernst genommen fühlen, umso stärker wird die kommunale Demokratie akzeptiert“, unterstreicht die LINKE-Abgeordnete Müller. Die weitere Demokratisierung der Thüringer Kommunen sei für die LINKE-Fraktion auch in der laufenden Wahlperiode ein wichtiges Projekt, das zeige ein Blick in die inhaltlichen Vereinbarungen der R2G-Koalition. Das kommunale Petitionsrecht ist ein wichtiger Teil davon, so die beiden LINKE-Abgeordneten abschließend.