LINKE fordert umfassende digitale Lernmittelfreiheit in Thüringen - auch verankert in der Verfassung

Torsten Wolf, Anja Müller
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Mit Blick auf die aktuelle Medienberichterstattung des MDR zum Problem der Kostensteigerungen auch bei Schul- und Unterrichtsmaterialien und zum Thema Lernmittelfreiheit sowie anlässlich des Beginns des Unterrichts im neuen Schuljahr an den Thüringer Schulen in der kommenden Woche nehmen Fachpolitiker: innen wie folgt Stellung:

Torsten Wolf, bildungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, fordert eine umfassende Modernisierung der Lernmittelfreiheit: „Zukünftig muss die digitale Lernmittelfreiheit den Schwerpunkt bilden. Denn die Lernmethoden werden sich entsprechend den allgemeinen Entwicklungen in der Gesellschaft, auch im Bildungsbereich und den Schulen digitalisieren. Das ist auch mit Blick auf zukünftige Anforderungen in der Berufs- bzw. Arbeitswelt sinnvoll.

Die Vermittlung bzw. der Erwerb von Medien- bzw. Digitalkompetenzen ist in Zukunft eine wichtige Aufgabe in Schule und Unterricht. Digitale Lernmittelfreiheit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Schule bzw. der Schulträger sowohl die Hardware, also die notwendigen technischen Geräte, als auch die Software, also die Lernprogramme stellt. Jeder Schülerin und jedem Schüler soll damit diskriminierungsfrei gleiche Teilhabe am digitalen Unterricht gewährt werden - ganz unabhängig vom jeweiligen familiären und sozialen Hintergrund.

Eine stärkere Digitalisierung des Unterrichts kann und wird den praktischen Umgang mit dem leider kurz- und mittelfristig nicht lösbaren Lehrkräftemangel in vielen Schulbereich erleichtern, weil digitaler Unterricht auch ein breites Lernangebot in der Fläche ermöglicht und hilft, Unterrichtsausfall zu minimieren. Deshalb setzt sich die LINKE-Fraktion mit Blick auf die Stärkung digitaler Unterrichtsgestaltung und Lernmittelfreiheit für eine entsprechende Modernisierung des Thüringer Schulrechts ein."

Anja Müller, Sprecherin für Demokratie und Verfassung, unterstreicht die verfassungsrechtlichen Bezüge der Lernmittelfreiheit: „In Thüringen steht zwar die Lernmittelfreiheit vom Grundsatz her in der Verfassung. Aber dadurch, dass in Artikel 24 Absatz 3 darauf verwiesen wird, dass „einfache“ Landesgesetze die praktischen Details regeln, ist die tatsächliche Reichweite der Lernmittelfreiheit derzeit stark von den jeweiligen Mehrheiten im Landtag abhängig. Die R2G-Koalition arbeitet für die Stärkung der Lernmittelfreiheit. Ob das bei Änderung der politischen Konstellationen im Landtag dann so bleiben würde, ist bei der derzeitigen Verfassungslage zur Lernmittelfreiheit unsicher. Gleichzeitig bestimmt die Thüringer Verfassung in Artikel 20, dass alle Menschen gleichen ungehinderten Zugang zu Schulbildung und Schulen haben sollen – ganz unabhängig von ihren sozialen und finanziellen Verhältnissen.

Deshalb setzt sich die LINKE-Fraktion dafür ein, den Artikel 24 nachzubessern und zu modernisieren, damit die Lernmittelfreiheit – dann auch in ihren digitalen Gesichtspunkten – in weiteren Landesgesetzen auch für die Zukunft umfassend gesichert ist. Gerade Thüringen sollte Vorbild sein bei der Überwindung des auch von internationalen Organisationen immer wieder festgestellten Problems, dass in Deutschland wie in keinem anderen europäischen Land der Bildungsweg und Bildungserfolg junger Menschen von ihrem familiären, sozialen und finanziellen Hintergrund abhängt. Artikel 20 der Thüringer Verfassung verlangt ausdrücklich die Beseitigung dieser Benachteiligungen. Es darf nicht sein, dass der Zugang zu Bildung vom Geldbeutel der Eltern bzw. Sorgeberechtigten abhängt."