Kritik an CDU-Vorschlägen zur Änderung der Verfassung

Anja Müller

„Das von der CDU geforderte Verbot von Paritätsregelungen im Wahlrecht entspricht leider einem mittelalterlichen Frauenbild. Außerdem ist diese Forderung eine Fehlinterpretation der Verfassung. Die LINKE-Fraktion wird sich in der rot-rot-grünen Koalition für die Aufnahme des Paritätsprinzips in Artikel 2  der Thüringer Verfassung einsetzen. Dort steht schon jetzt das Gebot an alle staatlichen Akteure, die Benachteiligung von Frauen durch konkrete Maßnahmen in allen Bereichen der Gesellschaft zu beseitigen. Paritätsregelungen im Wahlrecht sind ein solches Instrument zur Beseitigung von Frauendiskriminierung in Politik und Parlamenten“, so Anja Müller,  Sprecherin für Demokratie und Verfassung der Fraktion DIE LINKE, am Rande der heutigen Beratung von zwei CDU-Gesetzentwürfen mit Vorschlägen zu Verfassungsänderungen im Landtag.

Die von der CDU als angeblich neutral bezeichnete  Extremismusklausel verharmlost, „dass Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus die wirklichen Gefahren für Staat und Gesellschaft sind. Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum die CDU in Thüringen einer Klausel zum Engagement gegen Faschismus, Antisemitismus und Rassismus - wie von uns vorgeschlagen - nicht zustimmen kann, obwohl die CDU eine vergleichbare Klausel für die Verfassung in Sachsen-Anhalt mitbeschlossen hat“, kritisiert Müller.

Es sei erschreckend, welch rückwärtsgewandtes Frauenbild die CDU-Fraktion mit ihrem Vorschlag, die paritätische Besetzung von Landes- und Kommunalparlamenten zu verbieten, ganz ungeniert vertrete. „Frauen sind die Hälfte der Bevölkerung und die Hälfte der Demokratie, also müssen sie auch entsprechend politisch in den Parlamenten vertreten sein. Das fordert auch das Bundesverfassungsgericht“, so Müller. Auch andere von der CDU vorgelegte Änderungsvorschläge zur Verfassung müsse man sehr kritisch im Verfassungsausschuss besprechen – auch mit Anhörungen. „Vor allem ist zu kritisieren: Zwar verlangt die CDU die Einführung eines neuen direkt-demokratischen Instruments, des sog. Volkseinwands oder fakultativen Referendums. Die CDU ist aber bisher nicht bereit, dringend notwendige Verbesserungen bei schon vorhandenen direkt-demokratischen Instrumenten, also den Volksbegehren und Volksentscheiden, mit einer Zweidrittel-Mehrheit möglich zu machen. Das Verbot von Volksbegehren zu Gesetzen mit finanziellen Auswirkungen, das sog. Finanztabu, muss endlich weg, damit die Menschen Volksbegehren auch praktisch wirksam nutzen können. An der Haltung zum Finanztabu kann die CDU beweisen, wie ernst es ihr mit einer wirksamen direkten Demokratie ist “, betont die LINKE-Abgeordnete. Der dem Landtag im Verfassungsausschuss schon vorliegende Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zum Ausbau der direkten Demokratie in Thüringen sieht eine solch weitgehende Abschaffung des Finanztabus vor.  

Auch andere CDU-Vorschläge, wie die Aufnahme eines Staatsziel der „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“, müsse man im Verfassungsausschuss ausführlich beraten. „Die PDS bzw. LINKE setzt sich seit Jahrzehnten für die Herstellung dieser gleichwertigen Lebensverhältnisse (Stichwort z.B. Lohnangleichung Ost-West) ein. Wenn ein solches Staatsziel in die Thüringer Verfassung aufgenommen wird, muss es auch für den Alltag der Menschen spürbare Ergebnisse bringen. Auch darüber, wie diese praktische Wirkung sichergestellt werden kann, muss im Verfassungsausschuss  gesprochen werden“, so  Anja Müller abschließend.