Kommunale Verantwortungsträger beim Thema Windkraft in die Pflicht nehmen

In Ostthüringen existiert kein Regionalplan, der rechtsgültig Vorranggebiete für Windkraftanlagen ausweist. So auch nicht in Großaga bei Gera. Hier will ein Investor sechs Windräder errichten. Da keine rechtsgültige Ausweisung von Windvorranggebieten vorliegt, muss er sich „nur“ nach den Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes richten. Dagegen hat ein Verein eine Petition eingereicht, welche im Petitionsausschuss des Landtags beraten wurde.

Es ist nicht die erste Petition dieser Art, mit der sich der Ausschuss beschäftigt. Doch den Abgeordneten und der Landesregierung sind bei dieser Thematik weitgehend die Hände gebunden. Anja Müller, Mitglied im Petitionsausschuss, sagt dazu: „Hier haben es die Bürgermeister und Landräte vor Ort schlicht versäumt, rechtzeitig verbindliche Windvorranggebiete auszuweisen, wohl in dem Irrglauben, mit ihrer Verweigerungshaltung die Errichtung von Windenergieanlagen generell zu verhindern. Faktisch wird jedoch damit dem Wildwuchs der Boden bereitet.“
Ziel des Landes Thüringen ist es, auf etwa einem Prozent der Landesfläche die Errichtung von Windenergieanlagen zu ermöglichen. Damit dabei kein Wildwuchs entsteht, sieht das Land die Ausweisung von Windvorranggebieten in den Regionalplänen vor. Solange diese Vorranggebiete nicht ausgewiesen sind, können Investoren auch außerhalb der Vorranggebiete Windkraftanlagen errichten. „Damit liegt es in der Verantwortung der regionalen Planungsgemeinschaften, also der Bürgermeister, Vorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaften und Landräte vor Ort, mit einem Regionalplan für eine rechtsgültige Grundlage zu sorgen“, so die Abgeordnete weiter.
Bisher wurde der Bauantrag des Investors zurückgestellt, da der Regionalplan für Ostthüringen in der Überarbeitung steht. Doch das geht nicht auf unbestimmte Zeit. „Sollte es den Landräten und Bürgermeistern in Ostthüringen nicht gelingen, mittelfristig rechtsgültige Windvorranggebiete auszuweisen, kann der Investor nach Ablauf von zwei Jahren seine Windkraftanlagen auch außerhalb dieser Gebiete bauen“, so Müller abschließend.