Gesetzentwurf zum Ausbau direkter Demokratie in Kommunen findet breite Unterstützung bei Anzuhörenden

„Die rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen haben mit ihrem Gesetzentwurf zum Ausbau der direkten Demokratie in Thüringer Kommunen bei den Organisationen, Institutionen und Sachverständigen in der heutigen Landtagsanhörung des Innenausschusses sehr breite Unterstützung für die inhaltlichen und systematischen Vorschläge gefunden. Alle Anzuhörenden befürworten im Grundsatz den Gesetzentwurf“, erklärt Anja Müller, Sprecherin für Bürgerbeteiligung der Fraktion DIE LINKE.

„Mehrere Anzuhörende – vor allem mit bundesweiten Erfahrungen zur direkten Demokratie, wie Prof. Theo Schiller aus Marburg – betonten, dass der Gesetzentwurf der modernste und beste ist, den es derzeit zur direkten kommunalen Demokratie in Deutschland gibt. Damit wird Thüringen im Bundesvergleich Vorreiter in Sachen direkter Demokratie in Kommunen“, so die Abgeordnete weiter.
 
Der Thüringer Bürgerbeauftragte, vor allem aber auch der Vertreter der Bürgerbeteiligungsstelle im Staatsministerium von Baden Württemberg, hießen den Gesetzentwurf gut, auch wegen der Instrumente, die den Dialog zwischen Bürgern und Kommunalgremien bei der direkten Demokratie stärken, wie das Ratsbegehren oder die Möglichkeit, einen Alternativvorschlag in den Bürgerentscheid einzubringen. Auch die Einführung des Beratungsrechts der Initiativen sowie der Informationspflicht der Kommunen vor dem Bürgerentscheid fanden breite Unterstützung. Zwar hätten der Gemeinde- und Städtebund und der Landkreistag in der Anhörung Kostenfragen moniert, „aber nachdem der Thüringer Steuerzahlerbund in der Anhörung die Kostenregelungen und -aspekte als angemessen gelöst und gerechtfertigt bezeichnet hat, sehen sich die Koalitionsfraktionen auch in diesem Punkt mit ihrem Gesetzesvorhaben bestätigt“, betont Müller.

Abschließend kündigt die LINKE-Abgeordnete an, „dass die Koalitionsfraktionen die Anhörung und ihre Ergebnisse intensiv auswerten werden auch mit Blick darauf, dass von Anzuhörenden noch Vorschläge zur Weiterentwicklung der direkt-demokratischen Instrumente gemacht wurden, wie z.B. auch beim Ratsbegehren aus den Reihen der Bürgerinnen und Bürger einen Alternativvorschlag zu ermöglichen“.