Extremismus-Klausel ist unverantwortliche Verharmlosung des Rechtsextremismus als Gefahr für die Demokratie

Anja Müller

Nach Medienberichten will die CDU eine Extremismus-Klausel in die Thüringer Verfassung aufnehmen. Dazu erklärt Anja Müller, Sprecherin für Demokratie und Verfassung der Linksfraktion:

„Die von der CDU vorgeschlagene Extremismus-Klausel ist eine unverantwortliche Verharmlosung des Rechtsextremismus als Gefahr für die Demokratie und das friedliche pluralistische Zusammenleben der Gesellschaft. Seit dem Jahr 2000 zeigt z.B. der Thüringen-Monitor Jahr für Jahr die wachsende Gefährdung der Demokratie durch den Rechtsextremismus auf. Dabei darf auch nicht vergessen werden: Der Thüringen-Monitor ist als politische Analyse in Reaktion auf einen von Rechtsextremen verübten Anschlag auf die Erfurter Synagoge am 20. April 2000 entstanden. Seitdem haben die Übergriffe und das Gewaltpotential noch erheblich zugenommen. Im Jahr 2011 wurde die rechtsextreme Terrorgruppe NSU bekannt samt ihrer zahlreichen brutalen Morde an Migrant*innen. Der NSU hat seinen Ursprung in Thüringen. Allein schon wegen dieser Tatsachen – und es gibt noch einige mehr, die in diesem Zusammenhang zu nennen wären, brauchen wir in der Thüringer Verfassung keine Extremismus-Klausel, sondern eine klare umfassende Verpflichtung für staatliches und gesellschaftliches Engagement gegen Neonazismus, Rassismus und Antisemitismus in Thüringen und darüber hinaus.“

Zudem moniert die Abgeordnete, dass der CDU-Vorschlag auch juristisch-handwerklich problematisch sei. „Staatsziele und Handlungspflichten in der so genannten Ewigkeitsgarantie in Artikel 83 passen strukturell nicht dorthin. Denn in dieser Norm geht es darum, welche Artikel der Verfassung nicht durch Gesetz geändert werden dürfen, also um den parlamentarischen Umgang mit der Verfassung.“