Engagement gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus als Handlungspflicht in die Verfassung

Anja Müller

Nach der Anhörung zum Vorschlag von Rot-Rot-Grün, eine ausdrückliche Handlungspflicht (Staatsziel) gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus in der Thüringer Verfassung zu verankern, erklärt Anja Müller, Sprecherin der LINKE-Fraktion für Demokratie und Verfassung: „Die ausdrückliche Verankerung einer Handlungspflicht gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus in der Verfassung ist dringend notwendig. Die meisten Anzuhörenden haben in diesem Zusammenhang auf die aktuell gesellschaftspolitisch sehr problematischen Entwicklungen, auch mit Blick auf die Anschläge von Halle und Hanau oder den Mord am Kassler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, hingewiesen.“

„Diese problematischen Entwicklungen müssen umfassend und wirksam bekämpft werden, um alle in Deutschland lebenden Menschen, die Demokratie und unsere pluralistische und weltoffene Zivilgesellschaft zu schützen“, erklärt die LINKE-Abgeordnete nach der heutigen Sitzung des Verfassungsausschusses. Es gibt eine klare historische Verpflichtung, eine solche ausdrückliche Handlungspflicht als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass z. B. auch die Menschenwürdegarantie in Art. 1 und andere inhaltliche Bausteine des Grundgesetzes, wie z. B. die einklagbaren Grundrechte, ein Gegenprogramm zur nationalsozialistischen Ideologie und Herrschaft darstellen. „Ein solch neues Staatsziel würde dazu führen, dass bei der Rechtsanwendung, z. B. im Versammlungsrecht, das wirksame Handeln gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus erleichtert wird. Gleichzeitig würde die Förderung von gesellschaftlichem Engagement für eine vielfältige, weltoffene und diskriminierungsfreie Zivilgesellschaft unterstützt - bis hin zur finanziellen Ausstattung der Initiativen und Projekte“, so Müller. Vor diesem Hintergrund ist es auch nicht verwunderlich, dass die meisten Anzuhörenden dem CDU-Vorschlag einer inhaltlich nicht differenzierten „Anti-Extremismus-Klausel“ eine deutliche Absage erteilen. „In Sachsen-Anhalt hat die dortige CDU-Fraktion vor einigen Monaten einem mit dem Thüringer R2G-Vorschlag vergleichbaren Staatsziel gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus in der Verfassung zugestimmt. Es bleibt zu hoffen, dass die Thüringer CDU-Fraktion sich ebenfalls zu einer Zustimmung zu einer solchen Regelung durchringen kann.“