Endlich Lösung für „Lückeprofessuren“ auf dem Weg

Anja Müller, Christian Schaft

Die Entscheidung der Landesregierung, ein Gesetz zur Anerkennung der Aufbau- und Lebensleistungen von ehemals angestellten Professor*innen neuen Rechts, den so genannten „Lückeprofessuren“, auf den Weg zu bringen, begrüßen die LINKE-Landtagsabgeordneten Anja Müller als Vorsitzende des Petitionsausschusses und der wissenschaftspolitische Sprecher Christian Schaft: „30 Jahre nach der Wiedervereinigung wird für die Professor*innen, die in den 90er Jahren die Thüringer Hochschulen gestaltet und mit aufgebaut haben sowie in der Lehre und Forschung tätig waren, die nachwendebedingte Ungerechtigkeit beendet. Und damit wird auch der Beschluss des Petitionsausschusses umgesetzt, für eine Lösung auf Landesebene zu sorgen.“

Mit dieser Regelung solle nachträglich auch die Lebensleistung der betreffenden Professor*innen gewürdigt werden. Es wurde zwar bereits seit langem auf Bundesebene über die ungelöste Problematik der Lückeprofessuren gesprochen. Aber eine Lösung war nicht in Sicht, um die problematischen Auswirkungen der Wendezeit auf die Rentenüberleitungsprozesse zu beheben. „Dieser Gesetzentwurf ist deshalb auch ein erster Schritt von vielen, die noch notwendig sind, um nachwendebedingte Ungerechtigkeit im Sozial- und Rentenrecht abzubauen. Wir hoffen, dass dadurch auch ein Zeichen gesetzt wird, dass nicht nur immer noch bestehende Nachteile weiter abzubauen sind, sondern auch, dass dies möglich ist, wenn gemeinsam an einer Lösung für die Betroffenen gearbeitet wird“, stellen Müller und Schaft fest.

 

Hintergrund:

Nach 1989 wurden Professor*innen in den Hochschuldienst der ostdeutschen Länder berufen und haben die Hochschulen in Thüringen neu ausgerichtet und mitgestaltet. Als Hochschullehrende neuen Rechts und damit so genannte „Lückeprofessor*innen“ konnten sie aufgrund der Überschreitung des entsprechenden Höchstalters nicht in ein Beamt*innenverhältnis übernommen werden, wodurch im Verhältnis zu anderen Professor*innen eine Versorgungslücke bei den Pensionsansprüchen entstand.