Direkte Demokratie in Kommunen: Thüringen Spitzenreiter

„Mit dem heutigen Beschluss des Innenausschusses über das Gesetz zum Ausbau der direkten Demokratie in den Thüringer Kommunen ist ein entscheidender Schritt getan, um Thüringen zum bundesweiten Spitzenreiter bei direkter kommunaler Demokratie zu machen. Das jahrelange Engagement der rot-rot-grünen Koalitionsparteien und deren Landtagsfraktionen auch im Bündnis für Mehr Demokratie in Thüringen bringt den Menschen nun spürbar mehr Mitbestimmungs- und Gestaltungsrechte“, betont Anja Müller, Sprecherin für Bürgerbeteiligung der LINKE-Fraktion. Kommende Woche wird der Gesetzentwurf im Landtag zur abschließenden Abstimmung stehen.

Nach der gegen den Widerstand der CDU und mit Unterstützung von mehr als 250.000 Volksbegehrens-Unterschriften durchgekämpften ersten Reform in Sachen kommunaler direkter Demokratie war klar, dass für eine möglichst umfassende und wirksame Bürgerbeteiligung in den Kommunen noch weitere Bausteine sinnvoll und notwendig sind. Dieser zweite Reformschritt bringt nun für die kommunale direkte Demokratie folgende weitere wichtige Verbesserungen: Die Vertreter der Bürgerbegehrensinitiative bekommen Rederecht in den kommunalen Gremien im Entscheidungsprozess zum Bürgerbegehren. Die Gemeinderäte und Kreistage können zukünftig  Beschlüsse zur Letztentscheidung durch die Bürger in einem Bürgerentscheid vorlegen (Ratsreferendum). Die Bürger können in einem solchen Bürgerentscheid nach einer Unterschriftensammlung auch eigene Vorschläge zur Abstimmung stellen. Die direkten Mitbestimmungsmöglichkeiten in den Ortschaften und Ortsteilen werden gestärkt – das ist auch mit Blick auf die anstehenden Umstrukturierungen auf kommunaler Ebene sehr wichtig. Initiativen können sich vor dem Start von Begehren zur Sache bzw. „Logistik“ beraten lassen. Vor Bürgerentscheiden werden zukünftig alle Haushalte Informationen dazu bekommen.

Mehr Bürgermitentscheidung heißt auch mehr Einbeziehung von Sach- und Fachverstand der Menschen vor Ort in die kommunalen Entscheidungen. Es bedeutet auch  eine intensivere Diskussion der Sachinhalte im Ringen um die praktisch beste Lösung. „Das ist gelebte Demokratie im Alltag vor Ort und macht die Menschen zu wirklich engagierten Bürgern“, so Müller. Wichtig sei auch, dass die Verfahrensvorschriften zur direkten Demokratie in Kommunen in einem eigenen Gesetz übersichtlich und einheitlich für Thüringen ausgestaltet sind. Das schafft mehr Chancengleichheit“, betont die LINKE-Abgeordnete. Sinnvoll sei zudem, dass mit der Reform die weltweit einmalige Kuriosität der Amtseintragung bei kommunaler direkter Demokratie – bei der Reform 2009 ein spezieller Wunsch der regierenden CDU – abgeschafft wurde. „Auch wenn die Freude über diesen wichtigen Schritt hin zu mehr Bürgerbeteiligung groß ist, gibt es noch weitere Reformbaustellen, diesmal bei der direkten Demokratie auf Landesebene. Wichtigster Punkt ist hier die Abschaffung des Finanz- und Abgabenvorbehalts für Volksbegehren und Volksentscheide. Damit Bürgerinnen und Bürger auf Landesebene auch über Themen direkt abstimmen können, die Geld kosten – und das sind heutzutage die meisten“, unterstreicht Müller.