Danke, Brandenburg! Und jetzt: Paritätsgesetz auch in Thüringen!

„Im Jubiläumsjahr des Frauenwahlrechts, 100 Jahre nach Einführung des passiven und aktiven Wahlrechts für Frauen, ist der Schritt zur tatsächlichen Gleichstellung in den Parlamenten notwendig und drängend. In Thüringen liegt der Frauenanteil bei 40,6 Prozent. Damit ist der Freistaat zwar in der Spitzenposition, was den Frauenanteil angeht, aber wir wollen mehr. Wir wollen die Geschlechterparität!“, so Karola Stange, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den heutigen Beschluss des Landtags Brandenburg für ein Paritätsgesetz.

„Die heutige Verabschiedung des Paritätsgesetzes im Landtag Brandenburg zeigt, dass die dringende Forderung nach mehr Beteiligung von Frauen in den Parlamenten in die gesellschaftliche Wirklichkeit umgesetzt werden kann. Dank des neuen Brandenburger Gesetzes und dank eines von R2G in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Verfassungsgemäßheit einer mindestens hälftigen Geschlechterquotierung zugunsten von Frauen bei der Aufstellung von Wahllisten bei Landtags- und Kommunalwahlen wissen wir: ein verfassungskonformes Paritätsgesetz ist auch in Thüringen rechtlich möglich und nicht zuletzt wegen des Nachteilsausgleichgebots zugunsten von Frauen in der Thüringer Verfassung auch dringend geboten“, unterstreicht Anja Müller, Sprecherin für Bürgerbeteiligung der Linksfraktion.

„Wir möchten die Erfahrungen aus dem Gesetzgebungsverfahren in Brandenburg nutzen und das Gesetz für Thüringen, das derzeit innerhalb der Koalitionsfraktionen in Arbeit ist, zeitnah in den Landtag einbringen. Do it like Brandenburg!“, sind sich beide LINKE-Abgeordnete einig.