100 Jahre Frauenwahlrecht

Am 12. November 1918 wurde das Frauenwahlrecht eingeführt. „Das war eine große Errungenschaft – erstritten und erkämpft von mutigen Frauen, die sich für die gesetzliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern eingesetzt haben. Angesichts des bevorstehenden 100. Jahrestages erklären Anja Müller (Fraktion DIE LINKE), Diana Lehmann (SPD) und Astrid Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
 
„Das Jubiläum ist nicht nur ein Grund zum Feiern und zur historischen Reflexion, sondern auch Anlass, nach vorn zu blicken und weitere notwendige Veränderungen anzuregen. Dabei geht es uns darum, die Benachteiligung von Frauen weiter abzubauen und Gestaltungsmöglichkeiten von Frauen in Gesellschaft und Politik maßgeblich zu erweitern. Die Einführung des Frauenwahlrechts ist nicht der einzige notwendige Baustein, um die Gleichstellung von Frauen in der Politik Wirklichkeit werden zu lassen. Hierzu gehören neben der Diskussion um ein Parititätsgesetz zur geschlechterparitätischen Besetzung der BewerberInnenliste bei Wahlen auch Aktivitäten zur Selbstermächtigung der Frauen, sich in der Politik auf gleicher Augenhöhe mit ihren männlichen Kollegen bewegen zu können Darüber hinaus müssen Frauen diskriminierende Mechanismen im politischen Alltag durchbrochen und verändert werden – zugunsten einer tatsächlichen Gleichstellung der Frauen.“
 
Am morgigen Montag, 12. November, findet eine gemeinsame Veranstaltung der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen, des Landesfrauenrats und Mehr Demokratie Thüringen e.V. mit dem Titel „Frauenwahlrecht – Wie Frauen Einfluss nehmen konnten“ anlässlich 100 Jahre Frauenwahlrecht von 15 bis 18 Uhr im Raum 125/125a im Thüringer Landtag, Erfurt, Jürgen-Fuchs-Straße 1, statt, zu der alle Interessierten herzlich eingeladen sind.