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Anja Müller (DIE LINKE): Seebachs Bürgermeisterin Nagel führt Bürger mit ihrem Flugblatt hinters Licht

Anja Müller (DIE LINKE): Seebachs Bürgermeisterin Nagel führt Bürger mit ihrem Flugblatt hinters Licht

„Mit ihrem Flugblatt zur anstehenden Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform in Thüringen führt die Seebacher Bürgermeisterin Nagel die Bürger ihrer Gemeinde bewusst hinters Licht. Ich fordere sie auf, unverzüglich zur Sachlichkeit zurück zu kehren.“, sagte die Landtagsabgeordnete Anja Müller (DIE LINKE). Allein die Tatsache, dass die Unterschriftenlisten in allen öffentlichen Einrichtungen ausliegen, stelle einen klaren Missbrauch durch die Bürgermeisterin dar, machte die Abgeordnete deutlich. Abgesehen davon sei der Inhalt des Flugblatts von Frau Nagel grober Unfug und falsch. Derzeit werde die Gemeinde Seebach von Ruhla verwaltungstechnisch erfüllt. „Künftig wird es das Instrument der erfüllenden Gemeinde nicht mehr geben. Seebach ist mit gut 2000 Einwohnern untermaßig und erfüllt für eine Eigenständigkeit nicht die Voraussetzungen des Leitbildes und des Entwurf des Vorschaltgesetzes.“ stellte Müller fest. Deshalb böte sich die Bildung einer Landgemeinde Ruhla/Seebach förmlich an. Die neue Gemeinde würde mit knapp 8000 Einwohnern den Vorgaben entsprechen und passe sich auch in die umliegende Gemeindelandschaft ein. Mit der Bildung einer Landgemeinde werde die demokratische Mitwirkung in den Gemeindeteilen fest verankert. Das bedeute entgegen der Behauptungen von Frau Nagel, dass Seebach als künftige Ortschaft mit eigenem Namen und Ortschild u.a. über folgende Dinge eigenverantwortlich entscheiden dürfe: Verwendung der der Ortschaft für kulturelle, sportliche und soziale Zwecke zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel, Pflege des Brauchtums und der kulturellen Tradition, Förderung und Entwicklung des kulturellen Lebens, Unterstützung der Vereine, insbesondere der Ortsfeuerwehr, Benennung der im Gebiet der Ortschaft dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege, Plätze und Brücken sowie der öffentlichen Einrichtungen; besteht bei vorhandenen Doppelbenennungen Verwechslungsgefahr entscheidet der Gemeinderat, Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen einschließlich der Beleuchtungsanlagen, der Parkanlagen und Grünflächen, Teilnahme an Wettbewerben zur Dorfentwicklung und -verschönerung, Pflege von Partner- und Patenschaften, Information, Dokumentation und Repräsentation in Ortschaftsangelegenheiten und Benutzung der öffentlichen Kinderspielplätze, Sporteinrichtungen, Büchereien, Dorfgemeinschaftshäuser, Heimatmuseen und Einrichtungen des Bestattungswesens Zu folgenden Dingen habe die Ortschaft ein zwingendes Vorschlagsrecht gegenüber dem Gemeinderat: Auflösung der Ortsteile und Ortschaften, der Einteilung der Gemeinde in Ortsteile und Ortschaften, deren Benennung sowie der Änderung der Einteilung und der Benennung, jeweils soweit die Ortschaft betroffen ist, Änderung des Namens der Ortschaft oder der zu der Ortschaft gehörenden Ortsteile, Erlass, der Änderung oder Aufhebung einer die Ortschaft betreffenden Gestaltungssatzung, Erlass, der Änderung oder Aufhebung eines die Ortschaft betreffenden Bebauungsplans, Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu Bauvorhaben im Gebiet der Ortschaft, beabsichtigte Veranstaltungen und Märkten in der Ortschaft, Abschluss neuer Partner- und Patenschaften der Landgemeinde und Ausstattung der öffentlichen Kinderspielplätze, Sporteinrichtungen, Büchereien, Dorfgemeinschaftshäuser, Heimatmuseen und Einrichtungen des Bestattungswesens.

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