251 bearbeitete Petionen an einem Tag !!!
Von 9:30 Uhr an haben wir uns mit den Bürgeranliegen/ Petitionen beschäftigt. 251 waren es nur an diesem Tag und wir konnten viel gutes für die BürgerInnen erreichen.
Nach Artikel 14 der Verfassung des Freistaats Thüringen hat jeder das Grundrecht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich oder mündlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Es besteht Anspruch auf begründeten Bescheid in angemessener Frist. Der Landtag bestellt nach Artikel 65 der Verfassung des Freistaats Thüringen einen Petitionsausschuss, dem die Entscheidung über die an den Landtag gerichteten Petitionen obliegt. Die Einzelheiten werden im Thüringer Gesetz über das Petitionswesen und der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags geregelt. Die Ausübung des Petitionsrechts ist nicht an die Staatsbürgerschaft, den Wohnsitz oder das Alter gebunden. Eine persönliche Betroffenheit ist nicht erforderlich. Das Verfahren ist gebührenfrei.

