Recht auf Bitten und Beschwerden wird attraktiver und bürgerfreundlicher

Anja Müller

„Ich freue mich, dass wir heute ein neues Petitionsgesetz verabschieden können. Es ist ein gutes Gesetz, es ist ein Gesetz für die Menschen im Land, es senkt die Hürden für Bitten und Beschwerden an den Landtag, es erhöht die Attraktivität des Petitionsrechts und stärkt somit die direkte Demokratie“, so Anja Müller, Sprecherin für Petitionen der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.

Mit dem neuen Gesetz werde klargestellt, dass nun auch handschriftlich gesammelte Unterschriften anerkannt werden. Da bisher eigentlich nur Unterschriften gezählt hätten, die online auf der Petitionsplattform eingegangen sind, hätte der Petitionsausschuss jedes Mal neu entscheiden müssen, ob handschriftliche Sammellisten anerkannt werden oder nicht, so Müller.

Des Weiteren werde die Möglichkeit geschaffen, bei der Online-Mitzeichnung einer veröffentlichten Petition ein Pseudonym zu wählen. „In einem so kleinteiligen Land wie Thüringen und Gemeindegrößen teilweise unter 300 Einwohnern ist es oftmals ein Leichtes, jemanden anhand seines Namens und Wohnortes zu identifizieren. In der Praxis hatte sich daher gezeigt, dass viele Menschen aufgrund von Sicherheitsbedenken und der Angst vor persönlichen Anfeindungen vor einer Mitzeichnung zurückschrecken. Mit der Möglichkeit, bei Mitzeichnungen ein Pseudonym zu wählen, ist dieses Problem gelöst“, so die Abgeordnete.

Darüber hinaus erfahre die Petitionsplattform des Thüringer Landtages eine umfassende Überarbeitung. So werde es zukünftig eine Diskussionsmöglichkeit während der Mitzeichnungsphase von veröffentlichten Petitionen geben.

Trotz der vielen guten Verbesserungen des Gesetzes bedauere Frau Müller, dass die ursprünglich vorgesehene Öffentlichkeit der Sitzungen des Petitionsausschusses keine Mehrheit im Ausschuss gefunden habe. Besonders ärgerlich sei dies vor dem Hintergrund, dass das Anhörungsverfahren gezeigt habe, dass genau diese Öffentlichkeit von den Menschen gewünscht sei. „Zwar ist die Öffentlichkeit der Sitzungen des Petitionsausschusses vorerst nicht umsetzbar, aber das heißt ja nicht, dass wir sie nicht weiter fordern werden. Vielleicht sieht es die Mehrheit eines zukünftigen Landtages ja genauso“, so Müller abschließend.